Auf- und Abstieg


Die Sollzahl der Kreisoberliga beträgt maximal 16 Mannschaften. Wird durch Absteiger aus der Landesklasse diese Zahl überschritten, steigt das Team ab Rang zwölf und aufwärts ebenfalls ab.
Die Sollzahl der Kreisoberliga beträgt maximal 16 Mannschaften. Wird durch Absteiger aus der Landesklasse diese Zahl überschritten, steigt das Team ab Rang zwölf und aufwärts ebenfalls ab.