Nun droht sogar Punktabzug

Dessau/Naumburg –Die Meldung erschien auf der Website des Fußball-Verbandes Sachsen-Anhalt. „Am 1. Juli treten die vom Verbandsvorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) beschlossenen Änderungen der Ordnungen des FSA in Kraft. Dies betrifft insbesondere die Spielordnung, Jugendordnung, Rechts- und Verfahrensordnung sowie die Finanz- und Wirtschaftsordnung“, heißt es da. Der Verband hat die Fußballvereine in ganz Sachsen-Anhalt gebeten, sich intensiv mit den Neuerungen auseinanderzusetzen. Und das ist wichtig.
„Es sind gravierende Sachen dabei“, sagt zum Beispiel Björn Reinhardt, der Mannschaftsleiter von Verbandsligist SV Dessau 05. Denn neben vielen kleinen Anpassungen hat der FSA auch eine große Reform im Schiedsrichterwesen in seine Ordnungen aufgenommen: Die betrifft vor allem die Strafen für die Vereine, die ihre notwendigen Pflicht-Schiedsrichter nicht stellen oder die geforderte Anzahl an Spielen nicht ableisten.
Bisher mussten die betroffenen Vereine Strafen zahlen, die dann wiederum vom Landesverband vorrangig in die Schiedsrichterausbildung investiert wurden. Nun hat der FSA gravierend umgesteuert: Vereine, die ihren Pflichten nicht nachkommen, müssen mit einem Punktabzug bei ihrer höchsten Mannschaft rechnen. Der Verband will die Clubs damit stärker in die Verantwortung nehmen, sich um die Suche und Ausbildung der Schiedsrichter zu kümmern. Er streckt dabei aber die Hand aus: Der Punktabzug erfolgt erst, wenn man drei Jahre lang seine Auflagen nicht erfüllen konnte. Der Erhebungszeitraum startete nun neu zum 1. Juli 2017. Bedeutet: Aktuell würde ein erstmaliger Punktabzug frühestens in der Spielzeit 2020/21 drohen.
Parallel aber werden fast in allen Kreisverbänden die Aktivitäten gesteigert, um den Vereinen bei der Ausbildung von Nachwuchs-Referees zu helfen. So gibt es im Kreisverband Anhalt-Bitterfeld keine eigentliche Ausbildungsgebühr mehr. Stattdessen muss ein „Pfand“ hinterlegt werden, der dann bei Erfüllung der Pflichten zurückgezahlt wird. Zudem ist angedacht, auch im Bereich der Landesliga und Landesklasse eine „Poolbezahlung“ der Reisekosten einzuführen. In der Verbandsliga war dies zuletzt erfolgreich getestet worden.
Quelle: Naumburger Tageblatt